Sabine Brezlanovits
     Bilanzbuchhalterin gem. BibuG.

SERVICE

ARBEITNEHMERVERANLAGUNG:

Unter bestimmten Voraussetzungen wird seit 2017 die Verlanlagung vom Finanzamt zwar automatisch durchgeführt.
Individuelle absetzbare Ausgaben und Begünstigungen sind hier aber in der Regel nicht berücksicht,wodurch es in vielen Fällen weiterhin notwendig ist, selbst eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen um sich Steuergutschriften "abzuholen".
Es kann auch passieren, dass Arbeitslosigkeit, ein oder mehrere Dienstverhältnisse und/oder Selbstständigkeit in einem Jahr zusammenfallen und parallel oder nacheinander ausgeübt wurden.
Dass es hier nicht zu unerwarteten Steuernachzahlungen kommt, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch.

Auskünfte und Beratungen diesem Zusammenhang sowie die Eingabe und Übermittlung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung ist ein Aufgabengebiet im Rahmen meiner Tätigkeit.

SOZIALVERSICHERUNG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT

Jede Person unterliegt mit Anmeldung des Gewerbes bzw. der selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich der Gewerblichen Sozialversicherung.
Die Frage ob Voll- oder Teilversicherung vorliegt, hängt von verschienen Faktoren ab.
Ebenso, welche Versicherung zuständig ist, wenn Selbstständigkeit und Dienstverhältnis gleichzeitig ausgeübt werden.

Ein großes Thema bei Selbstständigen ist die Höhe der Beiträge.
Diese werden aufgrund einer vorläufigen Einschätzung des Unternehmers vorgeschrieben und nach dem Bescheid des Finanzamtes endgültig für das jeweilige Jahr berechnet.
Hierin liegt ein großer "Stolperstein", denn oft sind die laufenden Beitragszahlungen viel zu niedrig eingestuft und der Unternehmer freut sich über einen schönen Gewinn.
ABER eben dieser schöne Gewinn wird für die endgültige Bemessung der Beiträge herangezogen und es drohen Nachzahlungen in den Folgejahren, die neben den laufenden Beiträgen zu berappen sind.

Um diese unangenehmen "Überraschungen" zu vermeiden, beobachte ich für meine selbstständigen Klienten während des Jahres die Entwicklung des Ergebnisses aus der Buchhaltung.
Denn so können die Beiträge gegebenenfalls noch während des Jahres auf das richtige Niveau angepasst werden.

REGISTRIERKASSE:

Seit dem 01.01.2016 besteht die Registrierkassenpflicht. Danach sind alle Bareinnahmen zum Zwecke der Losungsermittlung mit einem geeigneten Gerät einzeln zu erfassen.
Die gesetzeskonforme Registrierkasse muss eine sog. Sicherheitseinrichtung haben, durch die die nachträgliche Manipulation ausgeschlossen wird. Jede Registrierkasse muss beim Finanzamt angemeldet, der Startbeleg sowie der Jahresbeleg an das Finanzamt übermittelt werden.
Ob eine Verpflichtung zur Anschaffung einer Registrierkasse besteht oder nicht, wird über die Umsatzhöhe und die Art der Tätigkeit bestimmt.

Die Anmeldung Ihrer Registrierkasse beim Finanzamt, sowie die Prüfung des Start- und Jahresbelegs übernehme ich im Rahmen meiner Tätigkeit für meine Klienten.
Gerne biete ich auch meine Unterstützung bei Auswahl, Anschaffung und Inbetriebnahme der Registrierkasse


BEGINN EINER SELBSTSTÄNDIGKEIT:

Der Entschluss, ein Unternehmen zu gründen stellt den Gründer vor viele Herausforderungen.
Die Geschäftsidee muss geplant, Standorte gesucht, Bewilligungen eingeholt werden und vieles mehr.                        
Zu den betriebswirtschaftlichen Vorbereitungsarbeiten zählen die Erstellung eines  Businessplan und einer Prognoserechnung, welche auch eine wesentliche Rolle bei Finanzierungen spielen.
Hier stellen sich Fragen zur Preisgestaltung der Produkte oder Leistungen, den laufenden Kosten und der zu Beginn notwendigen Investitionen.
Auch die zu wählende Unternehmensform ist eine wichtige Entscheidung.
Einzelunternehmer bleiben oder eine GmbH. oder Personengesellschaft gründen?
Und was ist zu tun bei Finanzamt und Sozialversicherung?

Hier biete ich mit meinem Knowhow und in Kooperation mit Steuerberaterinnen gerne Unterstützung in den betriebswirtschaftlichen, unternehmens- und steuerrechtlichen Fragen sowie im Kontakt mit Behörden und Ämtern.



KOOPERATION MIT STEUERBERATER:

Um den berufsrechtlichen Erfordernissen gerecht zu werden und meinen Klienten die gesamte
Palette der unternehmens- und steuerrechtlichen Beratung bieten zu können,
besteht eine sehr kollegiale und faire Zusammenarbeit mit erfolgreichen Steuerberaterinnen
im Raum Baden.

 

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