SOZIALVERSICHERUNG UND SELBSTSTÄNDIGKEIT
Jede Person unterliegt mit Anmeldung des Gewerbes bzw. der selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich der Gewerblichen Sozialversicherung.
Die Frage ob Voll- oder Teilversicherung vorliegt, hängt von verschienen Faktoren ab.
Ebenso, welche Versicherung zuständig ist, wenn Selbstständigkeit und Dienstverhältnis gleichzeitig ausgeübt werden.
Ein großes Thema bei Selbstständigen ist die Höhe der Beiträge.
Diese werden aufgrund einer vorläufigen Einschätzung des Unternehmers vorgeschrieben und nach dem Bescheid des Finanzamtes endgültig für das jeweilige Jahr berechnet.
Hierin liegt ein großer "Stolperstein", denn oft sind die laufenden Beitragszahlungen viel zu niedrig eingestuft und der Unternehmer freut sich über einen schönen Gewinn.
ABER eben dieser schöne Gewinn wird für die endgültige Bemessung der Beiträge herangezogen und es drohen Nachzahlungen in den Folgejahren, die neben den laufenden Beiträgen zu berappen sind.
Um diese unangenehmen "Überraschungen" zu vermeiden, beobachte ich für meine selbstständigen Klienten während des Jahres die Entwicklung des Ergebnisses aus der Buchhaltung.
Denn so können die Beiträge gegebenenfalls noch während des Jahres auf das richtige Niveau angepasst werden.