Sabine Brezlanovits
     Bilanzbuchhalterin gem. BibuG.



Meine Philosophie:
Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sind ausserordentlich wichtig für unser Land.
Sie bringen Vielfalt und Arbeitsplätze in die Regionen und tragen oft unverwechselbare Produkte, Ideen und Innovationen in die Welt hinaus.
Ihr Erfolg und Fortbestand ist mir ein großes Anliegen und ich möchte mit meiner beruflichen Erfahrung besonders diese Unternehmen unterstützen.

HINWEIS:
Wegen Auslastung meiner Kapazitäten kann ich zur Zeit keine neuen Klienten aufnehmen!

                Jahresabschluss
DER JAHRESABSCHLUSS:

Einmal im Jahr werden die Zahlen und Fakten aus der Buchhaltung zusammengefasst und in einer Übersicht dargestellt.
Daraus ergibt sich das Jahresergebnis, das auch für die endgültige Berechnung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und auch für die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers herangezogen wird.

Ausserdem verlangen Banken für vergebene Kredite oder Zahlungsrahmen jährlich einen Jahresabschluss, um die Liquidität des Kreditnehmer zu beurteilen.

Für den Unternehmer ist er leider allzuoft undurchschaubar, und als Bilanzbuchhalterin ist es u.a. meine Aufgabe, diese Zahlen und Sachverhalte meinen Klienten verständlich zu erläutern.
Gibt der Jahresabschluss doch Auskunft über die wirtschaftliche Lage und kann Grundlage für künftige unternehmerische Entscheidungen sein.

Im Rahmen meiner Tätikeit übernehme ich die jährlichen Abstimmarbeiten und Erstellung des Jahresabschluss.

In Kooperation mit zwei Steuerberaterinnen wird dieser dann auf seine Gesetzmäßigkeit überprüft und steuerliche Möglichkeiten besprochen.
Nach endgültiger Fertigstellung wird ein gemeinsamer Termin mit meinen Klienten zur Jahresbesprechung und Unterschrift vereinbart.
Die Übermittlung an das Finanzamt mitsamt den jährlichen Steuererklärungen erfolgt über meine Kolleginnen in der Steuerberatung.









Buchhaltung
WARUM EINE BUCHHALTUNG?
                                                                      Mit dem ersten Tätigwerden als Selbstständige/r entstehen bereits Ausgaben und auch Einnahmen. Diese Vorgänge werden in Form von Rechnungen festgehalten.           
Die Buchhaltung beginnt deshalb bereits mit dem Sammeln und Sortieren dieser Belege.                                         
Für die Ermittlung von Steuern und Abgaben ist es erforderlich, sämtliche gesammelten Belege in zeitlicher Reihenfolge und nach deren Art zusammenzufassen.                                
Auch sehen die Steuergesetze eine bestimmte Form der so zusammengefassten Belege vor und es gibt eine Vielzahl von Regeln einzuhalten.                                                  Das Erfassen der Belege geschieht meist in speziellen Programmen, die u.a. eine korrekte Berechnung der Steuern ermöglichen.                                                       
Für die meisten nur "notwendiges Übel", macht eine sorgfältige Aufbereitung der Buchhaltung auch für den Unternehmer selbst durchaus Sinn, ist es doch erst dadurch möglich stets die Übersicht zu bewahren und rechtzeitig auf wirtschaftliche Widrigkeiten zu reagieren.                                                            

Als Buchhalterin erledige ich für meine Klienten                                                                                                     die regelmäßige Aufarbeitung, vom Sortieren der Belege über die Erstellung einer ordnungs-gemäßen Buchhaltung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis hin zur Berechnung und Übermittlung der Umsatzsteuer.                                                      
Auch wenn keine Umsatzsteuerpflicht besteht, so kann eine unterjährige Aufarbeitung der Unterlagen bereits Aufschluss über die Entwicklung des Gewinnes/Verlustes und die Höhe der Steuerbelastung und der Sozialversicherungsbeiträge geben.               So können unangenehme Nachbelastungen weitgehend vermieden werden!



Personalverrechnung
GRUNDSÄTZLICHES:

Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist für den Arbeitgeber mit vielen Verpflichtungen verbunden.
Zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Erlässe und nicht zuletzt höchstgerichtliche Entscheidungen sind zu beachten.                                   
Die Gesetzgebung hierzu ist ein kompliziertes, sich ständig veränderndes, für den Laien fast undurchschaubares Regelwerk geworden.

Deshalb kommt Personalverrechnern eine hohe Verantwortung zu und umfangreiches  Fachwissen zeichnet sie aus.

Hier übernehme ich als Personalverrechnerin für meine Klienten
  • die korrekte Abrechnung der monatlichen Löhne und Gehälter,
  • die Meldung und Vorschreibung der Lohnabgaben für den Klienten,
  • An-, Ab- und Änderungsmeldungen der Arbeitnehmer
  • Überwachung und Kontrolle der vom Klienten geführten Aufzeichnungen
  • den Kontakt mit Ämtern und Behörden in Fragen der Personalverrechnung
Darüberhinaus berate ich meine Klienten u.a. in arbeitsrechtlichen Fragen!
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