DER JAHRESABSCHLUSS:
Einmal im Jahr werden die Zahlen und Fakten aus der Buchhaltung zusammengefasst und in einer Übersicht dargestellt.
Daraus ergibt sich das Jahresergebnis, das auch für die endgültige Berechnung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer und auch für die Sozialversicherungsbeiträge des Unternehmers herangezogen wird.
Ausserdem verlangen Banken für vergebene Kredite oder Zahlungsrahmen jährlich einen Jahresabschluss, um die Liquidität des Kreditnehmer zu beurteilen.
Für den Unternehmer ist er leider allzuoft undurchschaubar, und als Bilanzbuchhalterin ist es u.a. meine Aufgabe, diese Zahlen und Sachverhalte meinen Klienten verständlich zu erläutern.
Gibt der Jahresabschluss doch Auskunft über die wirtschaftliche Lage und kann Grundlage für künftige unternehmerische Entscheidungen sein.
Im Rahmen meiner Tätikeit übernehme ich die jährlichen Abstimmarbeiten und Erstellung des Jahresabschluss.
In Kooperation mit zwei Steuerberaterinnen wird dieser dann auf seine Gesetzmäßigkeit überprüft und steuerliche Möglichkeiten besprochen.
Nach endgültiger Fertigstellung wird ein gemeinsamer Termin mit meinen Klienten zur Jahresbesprechung und Unterschrift vereinbart.
Die Übermittlung an das Finanzamt mitsamt den jährlichen Steuererklärungen erfolgt über meine Kolleginnen in der Steuerberatung.